Behandlungszeiten
Die Dauer der ergotherapeutischen Behandlung beträgt, falls nicht anders vereinbart, 60 Min. Wir bitten Sie, Ihr Kind pünktlich in die Therapie zu bringen und auch wieder pünktlich abzuholen. Ansonsten muss das nachfolgende Kind warten. Wir bitten Sie, uns im Verhinderungsfall spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren. Unentschuldigtes Fernbleiben oder zu späte Absagen werden zu Ihren Lasten verrechnet. Wir haben die Pflicht, beim Kostenträger die 9 gut gesprochenen Therapieeinheiten am Stück und innerhalb von 3 Monaten abzuhalten. Die Ergotherapie findet somit auch in den Schulferien statt. Verschiebedaten können gemeinsam gesucht werden.
Ergotherapeutische Behandlung
Die ergotherapeutischen Ziele werden zu Therapiebeginn in einem Gespräch festgelegt und nach den Therapieeinheiten überprüft.Transparente Elterngespräche sind ein wichtiger Teil zur Überprüfung von Annahmen und Erwartungen der Eltern und des Umfeldes, sowie von Veränderungen und Fortschritten des Kindes.
Der Ergotherapeut setzt sich bei Bedarf mit Lehrkräften in Verbindung und hat die Aufgabe, diese zur Situation des Kindes aufzuklären und zu sensibilisieren. Die Zustimmung der Eltern wird auf einem separaten Blatt durch Unterschrift festgehalten. Der Therapeut untersteht der ärztlichen Schweigepflicht.
Bezahlung
Ergotherapie ist in der Grundversicherung der Krankenkasse enthalten. Diese hat somit die Kosten zu übernehmen. Sie als Versicherungsnehmen übernehmen, je nach Krankenkasse, den Selbstbehalt von 10%. Ist das Kind bei der IV angemeldet, so wird die IV die Kosten zu 100% tragen. Sie können die Fahrspesen der IV in Rechnung stellen. Bei Bedarf sind Sie verantwortlich, eine neue Verordnung beim Arzt zu verlangen, damit die Ergotherapie weitergeführt werden kann. Wir bitten Sie, sich immer wieder bei der Krankenkasse, bzw. der IV zu vergewissern, ob und wie lange die Kosten noch übernommen werden. Verlängerungen, bzw. Neuverordnungen, sollen früh genug beantragt werden, damit die Therapie ohne Unterbruch weitergeführt werden kann. Übernehmen die Eltern die Kosten für die Ergotherapie selber, so erlauben wir uns, einen schriftlichen Vertrag auszustellen. Angebrochene ¼ Stunden werden in Rechnung gestellt. Distanzen für Haus- und Schulbesuche werden pro km mit CHF 0.60 verrechnet. Diese Rechnungen gehen direkt an den Kostenträger.
Krankheiten
Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren. Um die anderen Kinder zu schützen, werden wir gemeinsam einen neuen Termin suchen.
Mitbringen
Das Kind sollte bequeme Kleidung, Turnschuhe oder Finken tragen. Diese bitte mitbringen. In der Werkstatt, zum Malen und Backen haben wir Schürzen und T-Shirts zum Überziehen. Kleine Arbeitsspritzer jedoch sind nie vermeidbar. Hosen werden stark beansprucht, weil wir uns auf dem Boden bewegen. Für allfällige Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Therapie-Material
Bei materialaufwändigen Tätigkeiten bitten wir das Kind, bzw. Sie das Material von zu Hause mitzubringen. Allenfalls wird Ihnen nach Absprache eine Rechnung zugestellt. Zusätzlich verwendetes Material kann nicht der Krankenkasse oder der IV verrechnet werden.